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1. Vertragsparteien
Parteien diese Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und das
Schreibbüro Jähne, Inhaberin Claudia Katz, Dorfstr. 3a
in 82239 Alling / Biburg (Auftragnehmer). Insoweit sich eine Partei
bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden
diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes
bestimmt, entfaltet diese Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten
Dritter.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner
Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er
von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis
zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.
2. Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers
erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftbeziehungen,
auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen,
wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis
mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung
auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen,
dass er von diesen Geschäftsbedingung Kenntnis genommen hat
und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter
Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen
wird hiermit widersprochen.
3. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer
Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist
für das Schreibbüro nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich
zwischen dem Auftraggeber und dem Schreibbüro vereinbart worden
ist.
Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers
sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Auftragserteilung
und Auftragsbestätigung können mündlich erteilt werden.
Der Vertragsabschluss erfolgt mit der schriftlicher Auftragsbestätigung
oder des Zugangs der elektronischen Auftragsbestätigung. Die
Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber
von ihr Kenntnis nehmen kann, generell mit Eingang auf dem Server,
auf dem sich das E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf
die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt
es nicht an.
4. Auftragsbestätigung
Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung
verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages
sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung
beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich
zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung
gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang
als vereinbart.
5. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
Die Leistungen vom Schreibbüro erfolgen ausschließlich
zur Unterstützung des Auftraggebers in seinem Vorhaben, welches
der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. Das
Schreibbüro übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung
der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.
Das Schreibbüro wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen
und dem Stand der Technik erbringen.
6. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen
des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig,
im erforderlichen Umfang und für das Schreibbüro unentgeltlich,
erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind
wesentliche Pflichten.
Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt,
müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies
nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber dem Schreibbüro
alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden
und stellt das Schreibbüro von allen Ansprüchen Dritter
frei.
Von allen dem Schreibbüro übergebenen Unterlagen und
Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die das
Schreibbüro bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann.
Nach Erbringung der Leistung ist das Schreibbüro berechtigt,
die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch
des Auftraggebers sendet das Schreibbüro die Unterlagen zurück.
Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben
sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung
nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so
sind die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen,
Mehraufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
7. Termine, Fristen
In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind
nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Schreibbüro
schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls
sind Termine/Fristen unverbindlich.
Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich
auf Hindernisse zurückzuführen, die das Schreibbüro
nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.
Kommt das Schreibbüro mit der Einhaltung eines verbindlichen
Leistungstermins um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber
für die Zeit des Verzuges je vollendeten Tag 0,5 % des Wertes
der Leistung, mit der sich das Schreibbüro in Verzug befindet,
höchstens jedoch 5 % des Wertes, als pauschalen Schadensersatz
verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche
aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt das
Schreibbüro für den Fall des Verzuges nicht.
8. Vergütung und Fälligkeit
Die Vergütung der Leistung ist im Vertrag vereinbart.
Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, wird auf der
Grundlage der Tätigkeitsberichte des Schreibbüros abgerechnet,
die mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden aufgezeichnet werden.
Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis
berechnet. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.
Wenn aufgrund unvollständiger und unzutreffender Informationen
oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand
erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen
liegt, so ist das Schreibbüro auch bei Vergütung nach
Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.
Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung
ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
gemäß
§ 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch
bleibt hiervon unberührt.
Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich der
Auftragnehmer vor, auf eine angemessene Vorauszahlung von höchsten
30 % der Auftragssumme zu bestehen.
9. Leistungsmängel
Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von
10 Tagen nach Lieferung schriftlich bei dem Schreibbüro angezeigt
werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderung
vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch.
Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung
beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung
ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Minderung des Preises zu verlangen. Das Schreibbüro
Jähne haftet nur für Schäden, die aus grober Fahrlässigkeit
oder durch Vorsatz entstanden sind. Im Falle von technischen Betriebsstörungen
oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz.
Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal
festgesetzt.
Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen
Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab
der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.
10. Störung , höhere Gewalt
Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden
und Verzögerungen, die aufgrund von Störungen der EDV-Anlage,
des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen,
sofern nicht im Einzelfall grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
nachgewiesen wird.
11. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und das Schreibbüro sind einander zur vertraulichen
Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet,
welche ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich
erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen
sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.
Das Schreibbüro ist stets bemüht, die ihm überlassenen
Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung
vor dem unberechtigtem Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung
durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach
dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden.
Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende
Risiko ausdrücklich hingewiesen.
12. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung ist Fürstenfeldbruck. Das Schreibbüro
ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers
zu klagen.
13. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertragsabschluss
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden
oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen,
so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder Ausfüllung
der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit
nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.
Stand: 10.06.2007
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